DSGVO - Was kann man jetzt noch tun?

Die DSGVO tritt am 25.05.2018 endgültig in Kraft. Was ist jetzt noch zu tun, falls man sich damit bislang nicht beschäftigt hatte?


Im Wesentlichen sind dies folgende Tätigkeiten:

1. Datenschutzbeauftragten benennen, wenn nötig.
2. „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ anlegen.
3. Eventuell notwendige Einwilligungen zur Verarbeitung einholen.
4. Notwendige Datenverarbeitungsverträge mit Auftragsverarbeitern abschließen.
5. Prozesse festlegen und Prozesshandbuch schreiben.
6. Mitarbeiter verpflichten und schulen.
7. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn nötig.
8. Datenschutzinformationen bereitstellen (online/offline).
9. Alle Anstrengungen dokumentieren.

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