BENENNUNG ALS EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Eine dienstvertragliche Vereinbarung für die Benennung als Externer Datenschutzbeauftragter sieht für die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen als Kostenmodell eine Kombination aus einer einmaligen Projektvergütung und einer monatlichen Pauschalvergütung vor.
Die einmalige Projektvergütung deckt hierbei die Erstanalyse (Ist-Zustand) der datenschutzrechtlich relevanten Prozesse des Unternehmens, die Erstellung der Verfahrensverzeichnisse sowie die Erst-Schulung der Mitarbeiter ab. Mit der monatlichen Pauschalvergütung werden alle Anfragen von geringem Umfang, Aktualisierungen der Verfahrensverzeichnisse und die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter vergütet. Darüber hinaus eventuell erforderliche umfangreichere Untersuchungen oder Stellungnahmen (z.B. für Datenschutz-Audits) oder gar rechtsberatende und von mir als Rechtsanwalt durchzuführende datenschutzrechtliche Stellungnahmen oder Vertragsentwürfe werden nach Abstimmung mit dem Mandanten zusätzlich nach Aufwand vergütet.