BENENNUNG ALS EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Die Tätigkeit als Externer Datenschutzbeauftragter ist eine auf Dauer angelegte Aufgabe. Der Datenschutzbeauftragte hat nämlich zum einen in seiner Funktion die Verfahrensverzeichnisse des Unternehmens auf dem Laufenden zu halten und zudem während der Dauer seiner Tätigkeit auf die Einhaltung aller Datenschutzgesetze hinzuwirken. Dies kann zum einen eine wiederholte Sensibilisierung und/oder Schulung von Mitarbeitern sein, zum anderen die Durchführung von Vorabkontrollen bzw. Datenschutz-Folgenabschätzungen oder es erfolgt in datenschutzrechtlich komplexen Fragen eine ausführliche Beurteilung.

Eine dienstvertragliche Vereinbarung für die Benennung als Externer Datenschutzbeauftragter sieht für die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen als Kostenmodell eine Kombination aus einer einmaligen Projektvergütung und einer monatlichen Pauschalvergütung vor.

Die einmalige Projektvergütung deckt hierbei die Erstanalyse (Ist-Zustand) der datenschutzrechtlich relevanten Prozesse des Unternehmens, die Erstellung der Verfahrensverzeichnisse sowie die Erst-Schulung der Mitarbeiter ab. Mit der monatlichen Pauschalvergütung werden alle Anfragen von geringem Umfang, Aktualisierungen der Verfahrensverzeichnisse und die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter vergütet. Darüber hinaus eventuell erforderliche umfangreichere Untersuchungen oder Stellungnahmen (z.B. für Datenschutz-Audits) oder gar rechtsberatende und von mir als Rechtsanwalt durchzuführende datenschutzrechtliche Stellungnahmen oder Vertragsentwürfe werden nach Abstimmung mit dem Mandanten zusätzlich nach Aufwand vergütet.



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